Gemeinschaftliche Kapitalanlagen in der Form von Einzelvermögen, welche in verschiedenen Risikokategorien investieren (Direktanlagen in Bankguthaben, Wertschriften, Derivate, Sachanlagen etc.). Diese stellen in Liechtenstein die Standardstruktur dar.
Unter einem übergeordneten „Fonds-Dach“ hängen beliebig viele separate "Sub-Fonds". Diese bilden in ihrer Gesamtheit eine rechtliche Einheit, sind aber wirtschaftlich voneinander unabhängig.
Für ein segmentiertes Investmentunternehmen wird nur ein Prospekt mit den unterschiedlichen Anlagerichtlinien erstellt. Neue Segmente können hinzugefügt werden.
Investmentunternehmen können als Dachfonds ausgestaltet werden. Zielinvestments sind andere kollektive Kapitalanlagen. Investmentunternehmen für Wertpapiere können dabei nur ihrerseits in UCITS investieren.
Anteilsklassen sind zulässig. Diese sind Anteilskategorien eines Investmentunternehmens, die unterschiedliche Rechte und Pflichten (zB. verschiedene Gebühren, Währungen, ausschüttend / thesaurierend u. a.) beinhalten, sich jedoch auf dasselbe Fondsvermögen beziehen.

