Die allgemein verwendete Abkürzung "UCITS" steht für Undertakings of Collective Investment in Transferable Securities. Das sind durch die EU-regulierte Investmentfonds, die in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union nach Anzeige bei der jeweiligen Aufsicht vertrieben werden dürfen (Stand aktuell).
Eine wesentliche Neuerung ist die Überarbeitung des vereinfachten Verkaufsprospektes ("Key Investor Information" - KII). Diese besondere Form soll nun für alle Fondskategorien und in allen EU-Mitgliedsländern einen standardisierten und damit vergleichbaren Kurzüberblick liefern. Der Umfang ist auf maximal zwei DIN-A4-Seiten beschränkt. Damit wird dem potentiellen Anleger rasch und transparent einen Überblick über den Fonds gegeben. Zudem ist es möglich, die in verschiedenen EU-Mitgliedsländern aufgelegten Fonds zu vergleichen.
In der neuen Richtlinie finden sich die viel diskutierten Massnahmen zur Steigerung der Effizienz. Dies sind vor allem: Durchführung von grenzübergreifenden Fonds-Mergers sowie Ermöglichung von Master-Feeder-Konstruktionen (Kumulierung von Vermögen über die Landesgrenzen hinweg). Dadurch sollen die in verschiedenen Ländern bestehenden Fondspaletten zusammengefasst werden können, um Doppelarbeiten und Verwaltungskosten zu sparen.
Der bisher bekannte einheitliche Fondspass, der von der zuständigen Aufsichtsbehörde ausgestellt wird, bescheinigt die Konformität eines Fonds mit der UCITS-Richtlinie. Im Gegensatz zur alten Regelung wird bereits nach Ausstellung des Fondspasses der Vertrieb in allen EU-Ländern möglich sein. Diese schnellere Zulassung von Fondsprodukten erleichtert künftig den direkten Wettbewerb mit Konkurrenzprodukten.
Damit wird es jeder Verwaltungsgesellschaft ermöglicht, in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union, in welchem sie nicht eine eigene Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte unterhält, Fonds aufzulegen.

